Grünflächenpflege und Außenanlagen
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser - Grünflächenpflege (2026)
LeistungsbeschreibungLeistungsverzeichnisVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn - Grünflächenpflege (2026)
LeistungsverzeichnisGemeinde Senftenberg - Grünflächenpflege (2026)
Leistungsverzeichnis
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Dieser Beitrag beschreibt den Aufbau und die zentralen Inhalte einer Leistungsbeschreibung für die Pflege von Grünflächen und Außenanlagen im öffentlichen Bereich. Zu den typischen Auftragsobjekten gehören Parkanlagen, Grünanlagen rund um öffentliche Gebäude, Schulhöfe, Verkehrsinseln, Böschungen sowie Außenanlagen kommunaler Liegenschaften. Im Mittelpunkt stehen Verkehrssicherheit, ökologische Qualität und Wirtschaftlichkeit der Pflege.
Die Grünflächenpflege zählt zu den häufigsten Dauervergaben im kommunalen Bereich. Viele Städte und Gemeinden vergeben diese Leistungen an externe Dienstleister, um eigenes Fachpersonal zu entlasten und von spezialisierten Maschinen und Fachkenntnissen zu profitieren. Der Gesamtumfang öffentlicher Grünflächen in deutschen Städten ist erheblich: Allein Städte und Gemeinden bewirtschaften Millionen von Quadratmetern Rasenflächen, Staudenpflanzungen, Hecken und Gehölzbestände.
Aktuelle Beschaffungstrends zeigen eine wachsende Nachfrage nach biodiversitätsfördernden Pflegekonzepten (Blühwiesen, heimische Stauden) sowie nach digitalisierten Pflegedokumentationen und nachhaltigen Pflanzenschutzalternativen. Zudem ist die Klimaanpassung – durch trockenresistente Bepflanzungen und effiziente Bewässerungskonzepte – ein steigendes Vergabethema.
Rechtlicher Rahmen
Bei der Vergabe von Grünflächenpflege und Außenanlagenleistungen ist zunächst die entscheidende Abgrenzungsfrage zu klären: Handelt es sich um eine Dienstleistung oder eine Bauleistung? In der Praxis ist dies nicht immer eindeutig und hat unmittelbare Auswirkungen auf das anwendbare Vergaberecht.
Dienstleistung (UVgO/VgV): Regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Beetpflege, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laubbeseitigung sind grundsätzlich als Dienstleistungen einzustufen. Sie dienen der bloßen Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchszustands ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz. Unterhalb des EU-Schwellenwerts gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), oberhalb die Vergabeverordnung (VgV) auf Basis von § 97 ff. GWB i. V. m. EU-Richtlinie 2014/24/EU.
Bauleistung (VOB/A): Sobald Pflegearbeiten nennenswerte Eingriffe in die Bausubstanz umfassen – etwa umfassende Neugestaltungen von Parkanlagen, der großflächige Ersatz von Bepflanzungen oder der Neubau von Wegen und Befestigungen –, ist eine Einordnung als Bauleistung nach VOB/A naheliegend. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schwerpunkt des Auftrags auf einer Instandsetzung liegt, die einer Neuanlage vergleichbar ist (vgl. VK Berlin, Beschl. v. 02.06.2009, VK-B2-12/09). In diesem Fall findet die ATV DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten) Anwendung.
Für gemischte Leistungen – also Aufträge, die sowohl Pflegeelemente als auch bauliche Instandsetzungsanteile enthalten – richtet sich die vergaberechtliche Einordnung nach dem Schwerpunkt der Leistung.
Unabhängig vom anwendbaren Regelwerk sind in jedem Fall die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 1 GWB zu beachten. Bei Grünflächenpflege spielt zudem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Rolle, insbesondere bei Schnittverboten zum Schutz brütender Vögel gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
1. Auftragsgegenstand
Grünflächenpflege und Außenanlagen umfassen alle Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Instandhaltung bepflanzter und gestalteter Freiflächen im Eigentum oder in der Obhut der öffentlichen Hand. Dies schließt vegetationstechnische Dauerleistungen ebenso ein wie saisonale und anlassbezogene Eingriffe.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Rasenmähen und Wiesenpflege (einschließlich Böschungs- und Bankettmähen)
- Gehölzpflege: Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Ziergehölzen
- Staudenflächenpflege: Rückschnitt, Auslichten, Unkrautbeseitigung
- Beetpflege: Sommerbepflanzung, Herbstpflanzung, Substratergänzung
- Laubbeseitigung und
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